Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. und 2. Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt, der 1. stellvertretende Vorsitzende, der 2. stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart vertreten mehrheitlich.