Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretung des Vorsitzenden des Vorstandes wird mit Wirkung gegen Dritte beschränkt; Ausgaben in Höhe von 500,00 bis 2.500,00 Euro bedürfen der Zustimmung des Vorstandes, außer Ausgaben, die dem Geschäftsbetrieb des Vereins dienen. Ausgaben über 2.500,00 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.