| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer.
Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam. |