Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzende, dem Geschäftsführer und dem Stellvertretenden Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam vertreten durch
- den Vorsitzenden und den Geschäftsführer oder
- den stellvertretenden Vorsitzenden und den Geschäftsführer oder
- den Vorsitzenden und den stellvertretenden Geschäftsführer.