Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertretenden Vorsitzenden und dem 2. Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch. 1. den Vorsitzenden, er ist allein vertretungsberechtigt, 2. beide stellvertr. Vorsitzende gemeinsam, 3. ein stellvertr. Vorsitzender gemeinsam mit dem Vorsitzenden.