| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |