Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der 1. Vorsitzenden, der 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und der Schriftführerin.
Die Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. Bei der Vertretung durch die 2.Vorsitzende, dem Schatzmeister, der Schriftführerin, vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich.