| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart, zwei Gewässerwarten und dem Sport- und Jugendwart. |