Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.