| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 500,00 DM, der Anstellung und Entlassung von Arbeitnehmern und der Pacht von Geschäftsräumen vertreten alle Vorstandsmitglieder gemeinsam. |