Der Vorstand besteht aus der dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und mindestens zwei bis höchstens vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.