Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind jeweils alleinvertretungsberechtigt, der Kassenwart vertritt gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden.