Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und Schriftführer, dem Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit, dem Kassierer und dem Hüttenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,00 DM belasten, für Dienstverträge und Grundstücksverträge, benötigt der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung.