Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der Verein hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses den Verein allein. Sind mehrere bestellt, wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.