Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, der Revision, dem Schriftführer und einem Mitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den allein-
vertretungsberechtigten 1. Vorsitzenden bzw. durch den 2. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied, vertreten.