Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in.
Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 2.500,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.