| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Organisator.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je drei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |