| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Jeweils zwei von ihnen, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter, vertreten den Verein gemeinsam. |