Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.