Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Beisitzer und dem 2. Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand ist in der Weise in seiner Vertretungsmacht beschränkt, als dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 3.000,00 EUR der Zustimmung des erweiterten Vorstandes bedarf.