Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.