Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und mindestens drei weiteren Präsidiumsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.