Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus bis zu 10 Mitgliedern. Der Vorstand wählt einen 1. Vorsitzenden, einen 2. Vorsitzenden, einen Schatzmeister und einen Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch 1. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder durch den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.