Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 2 Mitgliedern, dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister/stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.