Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter stets der Vorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden.