Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. In finanziellen Angelegenheiten vertreten beide Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.