Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. oder den 2. Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandstandsmitglied.