Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. oder den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.