Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Turnierwart und dem Damenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den Schatzmeister gemeinsam oder durch den 1. Vorsitzenden bzw. den Schatzmeister gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.