Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einem Stellvertreter sowie bei Bedarf weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ein Vorstandsmitglied allein vertreten, soweit der Vorstand aus zwei Vorstandsmitgliedern besteht. Bei Vorhandensein von mehr als zwei Vorstandsmitgliedern wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.