Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden/Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter stets der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.