Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Zuchtwart. Der Vorstand kann erweitert werden durch: Tätowiermeister, Zuchtbuchführer und Jugendgruppenleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter stets der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.