Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Sportwart. Rechtsgeschäfte über 100,00 Euro bedürfen der Genehmigung aller Vorstandsmitglieder.
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind alleinvertretungsberechtigt. Der Schriftführer und Sportwart können den Verein jeweils nur gemeinsam mit dem 1. oder dem 2. Vorsitzenden vertreten.