Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorstand kann Geschäfte, die den Regionalverband zur Leistung von nicht mehr als 2.500,00 Euro verpflichten, ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung abschließen.