Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Kassierer und der Schriftführer können den Verein nur zusammen mit einem der beiden Vorsitzenden vertreten.
Der geschäftsführende Vorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte (Geschäfte bis 100,00 EUR) allein ohne Zustimmung anderer. Ansonsten bedarf er der Zustimmung des Vorstandes.