Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu rechtlichen Verpflichtungen und Verfügungen mit einem Geschäftswert von über 1.500,00 EUR die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder erforderlich ist.