Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 500,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.