Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Schriftführer und dem 1. Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden allein; im übrigen durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.