Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.000,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.