Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu zwei Besitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den 1. stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.