| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden für interne Mitgliederbetreuung (Koordinator)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch beide gemeinsam. |