Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und den zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.