Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem 1. Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000,00 DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Mitgliederversammlung die Zustimmung erteilt hat.