Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Schatzmeisterin (stellvertretende/er Vorsitzende/er), dem/der Schriftführer/in (stellvertretende/er Vorsitzende/er) und bis zu drei Beisitzer/innen sowie dem/der Leiter/in der Gedenkstätte Sachsenhausen oder seinem Vertreter im Amt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden.