Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Für Darlehensverträge und Verfügungen über Grundstücke ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.