Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretende Vorsitzende, dem Schatzmeister, dem Jugendwart und den Beisitzern nach Bedarf, die besondere Bezeichnungen führen können.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.