Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Sportwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden jeweils allein oder dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, als dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 250,00 € der Zustimmung des erweiterten Vorstandes bedarf.