Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Leiter Ausbildung, dem Leiter Einsatz und dem Schatzmeister. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder wie folgt vertreten: der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende oder der Schatzmeister mit dem Leiter Einsatz oder dem Leiter Ausbildung.