Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus 3 Personen: dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, und zwar durch den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter oder durch einen von diesen zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied, vertreten.