Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder zwei weitere Vorstandsmiglieder gemeinsam..